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BVerwG, 13.11.1987 - 1 B 139.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle bei unzumutbarer Belastung des Antragstellers durch die Ablegung einer Meisterprüfung - Qualifizierung einer bestandenen Diplomprüfung als Ausnahmefall - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1987 - 12 A 70/87
- BVerwG, 13.11.1987 - 1 B 139.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus BVerwG, 13.11.1987 - 1 B 139.87
Soweit die Beschwerde ausführt, das Berufungsurteil entspreche nicht dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97), wird ein Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO nicht geltend gemacht. - BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1987 - 1 B 139.87
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede die Entscheidung je selbständig tragende Begründung ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176; vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz § 132 VwGO Nr. 209).